Mit Beschluss vom 11. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Davon betroffen ist auch die Arbeit von Bildungseinrichtungen im Bereich der beruflichen Bildung und der Fort- und Weiterbildung.
Die Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e.V. (Arbeitgeber BW) stellt in der Zeit von Corona ihre erarbeiteten Hinweise für Arbeitgeber auch Nichtmitgliedern zur Verfügung. Wir sind alle daran interessiert, dass auch wir keinen Arbeitgeber verlieren, der wegen Corona-bedingter Ausfälle in finanzielle Schwierigkeiten kommt. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass die Arbeitgeber Baden-Württemberg Einzelanfragen grundsätzlich nicht beantworten können, hierzu verweisen wir Sie auf die jeweiligen Mitgliedsverbände. Diese verfügen auch über eine entsprechende FAQ-Liste, insbesondere zum Arbeitsrecht.
Folgende Informationen stehen für Sie bereit
Die Biwe-Gruppe hat ein umfassendes Konzept erarbeitet, mit dem Präsenztermine und -veranstaltungen möglich sind – bei gleichzeitig maximal möglichem Gesundheitsschutz für Mitarbeiter, Referenten und Teilnehmer. Es umfasst strenge Abstands- und Hygienemaßnahmen sowie Verhaltensregeln zum Gesundheitsschutz in unseren Räumen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen aller Art direkt an Ihre Ansprechpartner bei Apontis.