Die Transferagentur unterstützt schon während der Kündigungsfrist
So verschieden die Gründe und Motive für einen Personalumbau bzw. -abbau sind, so zahlreich sind auch die Gestaltungsmöglichkeiten von Personalanpassungen. Wenn eine weitreichende Umstrukturierung geplant ist und eine Trennung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unumgänglich ist, dann bietet die Transferagentur neben der Transfergesellschaft eine sozialverträgliche und faire Lösung.
In der Transferagentur werden die Beschäftigten bereits während ihrer individuellen Kündigungsfrist beraten und qualifiziert. Professionelle Beraterinnen und Berater begleiten hierbei die Mitarbeitenden bei allen Themen der beruflichen Neuorientierung. Dem Unternehmen stehen die Mitarbeitenden in dieser Zeit weiterhin zur Verfügung, werden aber für Beratungsangebote und Kurzqualifizierungen von der Arbeit freigestellt.
Beratung, Qualifizierung und Vermittlung während der Transferagentur
Das vordergründige Ziel aller Maßnahmen während der Transferagentur ist der nahtlose Übergang in eine neue Anstellung und somit die Vermeidung einer möglichen Arbeitslosigkeit. Die Transferagentur beinhaltet grundsätzlich folgende Inhalte:
- Aufnahme eines individuellen Kompetenzprofils (Profiling)
- Bewerbungs- und Gesprächstrainings
- Vermittlungscoaching in Einzelberatung
- Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen passender Zielfirmen
- Weitere Trainings und Workshops
Vorteile der Transferagentur
Professionelle Beratung und Begleitung im Trennungsprozess
Sozialverträgliche Lösung
50 % Förderung durch die Agentur für Arbeit (bis zu 2.500 Euro p.P.)
Nahtloser Übergang zwischen zwei Jobs
Häufige Fragen
In der Regel wird die Transferagentur, kurz TA, mit einer Transfergesellschaft kombiniert – kann aber auch ohne einer anschließenden Transfergesellschaft durchgeführt werden. In der Transferagentur sind die vom Personalabbau betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu 100 % beim Alt-Arbeitgeber beschäftigt und nutzen die Kündigungsfrist für den bevorstehenden Arbeitgeberwechsel.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten in der TA Qualifizierungen/Weiterbildungen und Jobberatungen. Hierfür werden sie vom Arbeitgeber freigestellt.
Beim Profiling werden von Experten die Stärken und Schwächen analysiert. Es werden alle Qualifikationen, Fähigkeiten, Kompetenzen und Interessen erhoben und mit der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter besprochen. Die Auswertung ist die Grundlage für die zukünftige Bewerbungsberatung. Darüber hinaus wird ein Bildungs- und Qualifizierungsplan erstellt. Das Profiling ist vor dem Eintritt in eine Transfergesellschaft verpflichtend.
Der Dreiseitige-Vertrag (auch Drei-Parteien-Vertrag genannt) wird zwischen dem Alt-Arbeitgeber, dem Mitarbeitenden und des Transferanbieters geschlossen. Er hat somit nichts mit der Anzahl der Papierseiten zu tun. Der Dreiseitige-Vertrag beinhaltet die Aufhebung des alten Arbeitsvertrages und umfasst die Begründung des neuen befristeten Arbeitsverhältnisses mit dem Transferanbieter.
Während der Transferagentur ist der Mitarbeitende 100 % Angestellter des Alt-Arbeitgebers. Für Vermittlungsmaßnahmen in der Transferagentur (Profiling, Bewerbungstraining, Qualifizierung, Beratung und Vermittlung) erfolgt eine Freistellung durch den Arbeitgeber.
Von der Transferagentur in die Transfergesellschaft
Die Transferagentur kann zwar als eigenständiges Instrument im sozialverträglichen Personalabbau fungieren, wird jedoch in der Regel mit einer Transfergesellschaft kombiniert. Sollte im Rahmen der Transferagentur der angestrebte nahtlose Übergang in eine neue Beschäftigung nicht gelingen, so kann der Wechsel in die Transfergesellschaft eine vorübergehende Arbeitslosigkeit vermeiden.
Kontakt
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